Kreisverband Emsland-Mitte

- für Gewässer und Wege -

Die Wasser- und Bodenverbände haben laut Satzungen folgende Aufgaben

 

  • Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
  • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
  • Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
  • Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
  • Schutz von Grundstücken vor Hochwasser.
  • Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushaltes,
  • Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung.
  • technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer,
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen. Anlagen und Gewässern zum Schutz des Na­turhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortent­wicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
  • Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.